Ob Sie die Ehe, die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Lebenspartnerschaft favorisieren –
Ihre Wahl bildet die rechtliche Basis für Partnerinnen, Partner und gemeinsame Kinder bezüglich Altersabsicherung,
Trennung, Erbfolge oder Vermögenserwerb.
Ich berate Sie umfassend zu den rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens.
Dabei erläutere ich Ihnen mögliche Konsequenzen der Ehe ohne Ehevertrag und des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft sowie, im Scheidungsfall, die nachehelichen Unterhaltspflichten.
Bei Bedarf formulieren wir individuelle Vereinbarungen – wie beispielsweise einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag.
Selbstverständlich beziehe ich dabei erb- und vorsorgerechtliche Aspekte sowie güterrechtliche Regelungen ein.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes, unverbindliches Gespräch.
Ich freue mich auf Sie.
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