Bei vielen Arten der Unternehmensgründung schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars zwingend vor.
So etwa für sämtliche in das Handelsregister einzutragende Unternehmen. Im besonderen Maß gilt dies für Kapitalgesellschaften
(UGs, GmbHs, AGs). Bei der Findung der optimalen Rechtsform ist frühzeitig eine Vielzahl von rechtlichen
und steuerlichen Fragen zu berücksichtigen.
Als Notar begleite ich alle notariellen Rechtsangelegenheiten von Kaufleuten, Gewerbetreibenden, kleinen und großen Unternehmen sowie andere unter das Handelsrecht fallende Personen oder Gesellschaften. Ich beantworte Fragen zum Handelsvertreterrecht
und berate bei der Gründung, Erweiterung oder Aufgabe von Unternehmen.
Als Notar formuliere ich zudem Gesellschaftsverträge, regele die Rechtsbeziehung zwischen Unternehmern und Geschäftspartnern
und komme den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nach.
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