Im Immobilienrecht geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Werte.
Nicht von ungefähr ist beim Immobilienkauf die Einschaltung eines Notars gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Dabei kann es sich um den Immobilienkaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein Grundstück oder den Tiefgaragenstellplatz ebenso handeln wie um die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses oder um das Erbbaurecht.
Als Verhandlungsgrundlage für die Vertragsparteien entwerfe ich rechtlich ausgewogene Dokumente und beurkunde die Verträge.
Zudem begleiten wir Sie bei der Bestellung oder Löschung von Grundschulden, holen die notwendigen Vollzugsdokumente von Behörden und Banken ein, stellen den Kaufpreis fällig und überwachen die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
Sie möchten sich zum Thema Immobilienkauf zunächst allgemein informieren?
Dann lesen Sie die Themenseiten oder schauen Sie den Erklärfilm der Bundesnotarkammer.
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