Ein plötzlicher Unfall oder eine altersbedingte Erkrankung können das Leben tiefgreifend verändern.
Manchmal sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen
und bedürfen der Unterstützung von Angehörigen oder Freunden.
Mit notariell beurkundeten General- oder Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen lässt sich gewährleisten, dass eine Vertrauensperson dann entsprechend handeln kann. Dies gilt sowohl im vermögensrechtlichen als auch im persönlichen Bereich, zum Beispiel bei Entscheidungen über medizinische Maßnahmen.
Gern berate ich Sie zu den Möglichkeiten der Vorsorge und informiere Sie darüber, welche Vollmacht, Anordnung oder Verfügung
für Sie sinnvoll ist. Die Urkunden sind gerichts- und grundbuchfest sowie anfechtungssicher und bewahren vor der
Einleitung gerichtlicher Betreuungsverfahren.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes, unverbindliches Gespräch.
Ich freue mich auf Sie.
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